AGB’s

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Im Folgenden erfahren Sie alles über die allgemeinen Geschäftsbedingungen:

1. Allgemeines Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Wohnungsbezug ab 16.00 Uhr am Anreisetag möglich. Die Wohnungsübergabe muss bis 10.00 Uhr am Abreisetag erfolgen. Hiervon abweichende Zeiten bedürfen der vorherigen Absprache mit dem Vermieter. Die von Ihnen gemietete Ferienwohnung ist Eigentum von Frau Gitta Mertens, folgend Vermieter genannt. Frau Mertens tritt als Vermieter auf und wickelt die im Zusammenhang mit der Vermietung stehenden Rechtsgeschäfte ab.

2. Anmeldungen/Buchungen Mit ihrer Anmeldung bieten Sie dem Vermieter den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Ihre Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie, wie für Ihre eigenen Verpflichtungen, einstehen. Der Mietvertrag tritt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung in Kraft. Sollte Ihnen die Buchungsbestätigung nicht innerhalb von 10 Tagen vorliegen, wenden Sie sich bitte unverzüglich an den Vermieter. Fernmündliche Mietverträge gelten für beide Parteien, wenn der Zeitraum zwischen Buchung und Anreise weniger als 7 Tage beträgt und keine andere Möglichkeit der Bestätigung besteht.

3. Preise Die genannten Preise entsprechen den bei der Ausschreibung vorliegenden. Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Im Fall einer Änderung ist der Vermieter berechtigt, den Buchungspreis in dem Umfang zu erhöhen, wie sich die Änderung verhältnismäßig auf das Ferienwohnungsentgelt auswirkt.

4. Leistungsumfang Der vertragliche Leistungsumfang des Vermieters ergibt sich aus der Internet-Beschreibung oder den getroffenen Vereinbarungen sowie diesen allgemeinen Vertragsbedingungen.

5. Änderungen Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen müssen in beiderseitigem Interesse in jedem Fall schriftlich erfolgen und bedürfen einer Bestätigung durch den Vermieter

6. Zahlung Zahlungen: die angegebenen Zahlungen haben in festen Abständen zu erfolgen: 50 % der Gesamtsumme 10 Tage nach der Buchung, 50 % der Gesamtsumme durch Zahlungseingang beim Vermieter spätestens 4 Wochen vor Buchungsbeginn. Sollte der Zeitbereich zwischen Buchung und Anreise weniger als 4 Wochen betragen, ist die Gesamtsumme umgehend fällig.

7. Kaution Die Überlassung der Ferienwohnung wird von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese beträgt 100,– € und ist per Vorkasse zu zahlen. Bis zur Zahlung der Kaution kann der Vermieter den Zugang zur Ferienwohnung verweigern. Bei durch den Gast verursachten Schäden in oder an der Ferienwohnung werden diese mit der Kaution verrechnet, ansonsten bargeldlos innerhalb von 20 Tagen nach Auszug erstattet.

8. Storno, Kündigung, Rücktritt oder Nichtantritt/erscheinen Im Falle einer Stornierung, Kündigung, Rücktritt oder Nichtantritt/erscheinen des Mieters vom Beherberungsvertrag bleibt nach den gesetzlichen Bestimmungen (§537 BGB) der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des vollen vereinbarten Aufenthalts- bzw. Leistungspreises bestehen.

8.1. Nichtantritt Bei Nichtantritt/Erscheinen des Mieters erlischt der Anspruch auf die Gesamtreservierung.

9. Ersatzmieter Bis zum Mietbeginn kann sich jeder Mieter durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn er dem Vermieter dieses mitteilt. Der Vermieter kann jedoch dem Wechsel der Person des Mieters widersprechen, wenn der Dritte den gesetzlichen bzw. behördlichen Vorschriften entgegensteht.

10. Haftung Die vertragliche Haftung ist auf das Ferienwohnungsentgelt beschränkt, soweit der Schaden vom Vermieter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist. Dies gilt nicht für Körperschäden. Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen und nicht Körperschäden sind, haftet der Vermieter bis zu einem Betrag von 50,– Euro. Übersteigt das Ferienwohnungsentgelt diese Summe, ist die Haftung auf das doppelte Entgelt beschränkt. Die Haftungssummen gelten je Gast. Etwaige höhere Summen müssen nachweisbar sein. Der Vermieter haftet nicht für in der Ferienwohnung verloren gegangenes Bargeld oder für Wertsachen der Mieter. Der Mieter haftet für jegliche Schäden, die während seines Aufenthaltes durch ihn, einen Mitreisenden oder ihre/seine Besucher entstehen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter oder der Verwaltung vor Ort ungefragt alle Schäden anzuzeigen, die während seines Aufenthaltes in der Ferienwohnung oder auf der Anlage verursacht wurden.

11. Rücktritt und Kündigung durch Vermieter Vor oder während des Aufenthaltes in der Ferienwohnung ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigem Grund ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurück zu treten bzw. ihn zu kündigen, z.B. wenn ein Gast und/oder ein Mitreisender gegen Pflichten aus dem Vertrag verstößt, hierunter zählt auch, wenn Zahlungen nicht fristgemäß erbracht wurden.

12. Daten Der Vermieter ist berechtigt, alle personenbezogenen Daten der Gäste elektronisch zu speichern. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, ist ein schriftlicher Widerspruch notwendig. Von einem Widerspruch ausgenommen sind Daten, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhoben werden müssen.

13. Allgemeine Verpflichtungen Die bei der Ferienwohnung angegebene Personenzahl darf nicht überschritten werden. Überzählige Personen können zurück gewiesen werden. Im Übrigen bleibt es vorbehalten, ein zusätzliches Nutzungsentgelt für die überzähligen Personen zu erheben. Alle Gäste sind angehalten, sich nach der geltenden Hausordnung zu richten ( einzusehen vor Ort). Das Übertreten dieser Hausordnung kann einen Verweis nach sich ziehen, ohne dass die Mietsumme ganz oder teilweise erstattet wird.

13 a.  Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien( z.B. Corona-Virus)

Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

Der Reisende erklärt sich damit einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymtomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist 21423 Winsen (Luhe).

15. Salvatorische Klausel Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge.

16. Druckfehler Druckfehler verpflichtet mich nicht. Die Preisangabe in der Buchungsbestätigung hat Gültigkeit.

17. Sonstiges Mit Urteil v. 12.5.1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann – so das LG -, dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Der Vermieter hat Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für alle diese Links gilt: Der Vermieter möchte ausdrücklich betonen, daß er keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten hat. Deshalb distanziert sich der Vermieter hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Homepage und macht sich ihre Inhalte nicht zu eigen.

 


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